Der DMSG Landesverband Niedersachsen ist ein eingetragener Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt. Er muss sich an bestimmte finanzielle Richtlinien halten. Er ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Jede Person - ob MS-Erkrankte, Angehörige oder Förderer - kann Mitglied werden und somit aktiv Einfluss auf die Arbeit des Verbandes nehmen. Die genauen Ausführungen sind in der Satzung der DMSG Niedersachsen nachzulesen.
Als großer Verein hat die DMSG satzungsbedingte Gremien. Das höchste Organ eines Vereins ist die Mitgliederversammlung. Da für fast 3.500 Mitglieder eine Mitgliederversammlung kaum realisierbar ist, wird dies durch die Delegiertenversammlung umgesetzt. Die Mitglieder eines Wahlbezirks - entsprechend den kommunalen Grenzen - wählen für ihren jeweiligen Bezirk ihre Kandidaten als Vertreter (Delegierte). Alle vier Jahre findet eine Delegiertenwahl statt. Die Delegiertenversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet, ist somit ein demokratisches Instrument der Interessenvertretung aller DMSG-Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es, den Vorstand zu wählen, die Jahresabrechnung zu genehmigen, den Vorstand zu entlasten und über Arbeitsschwerpunkte zu beschließen.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und besteht aus neun Mitgliedern, darunter mindestens vier Betroffene (MS-Erkrankte oder Angehörige) und mindestens ein Arzt (Neurologe).
Weitere Gremien sind die Regionalbeiräte, die nach den ehemaligen niedersächsischen Regierungsbezirken geordnet sind. Sie bestehen aus den Kontaktgruppenleitern und werden von den zuständigen Beratungsstellen unterstützt. Alle vier Regionalbeiräte bilden gemeinsam mit den Beratungsstellenmitarbeiterinnen und Vorstandsmitgliedern das Sprechergremium, welches die gemeinsamen Interessen abstimmt.
Die Kontaktgruppen sind Zusammenschlüsse von MS Kranken und Angehörigen, die sich regelmäßig treffen und sich zu unterschiedlichen Themen austauschen oder auch gemeinsamen Freizeitaktivitäten nachgehen. Jede Gruppe hat einen Leiter oder ein Leitungsteam.
Der ärztliche Beirat des Landesverbandes, der sich aus niedergelassenen und Neurologen aus Kliniken zusammensetzt, unterstützt die Beratungsstellen und die Geschäftsstelle bei medizinischen Fragestellungen.
Die DMSG Niedersachsen ist im Bundesbeirat MS Erkrankter (BBMSE) durch das Vorstandsmitglied Ute Quante vertreten. Die Aufgaben des „BBMSE“ sowie seine Mitglieder sind unter diesem Link aufgeführt. Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V., will in Zusammenarbeit mit Ärzten, Wissenschaftlern, MS-Erkrankten, Angehörigen und allen Interessierten die Erforschung der Multiplen Sklerose vorantreiben. Hier ist besonders die Forschung, die sich auf das Verständnis der Krankheitsauslöser und der Faktoren, die die Krankheit beeinflussen, wenn sie denn erstmal entstanden ist, von großer Wichtigkeit.
Die Satzung der DMSG Niedersachsen als PDF können Sie hier einsehen. Die Wahlordnung finden Sie hier.
Hier die vereinfachte Darstellung der Struktur der DMSG Niedersachsen: