Da sich Ihr Gesundheitszustand in der Folgezeit der erstmaligen Ausstellung des Schwerbehindertenausweises verschlimmern kann, ist ein Antrag auf Neufeststellung möglich. Eine zu einer Veränderung des GdB führende wesentliche Veränderung der Behinderung liegt allerdings nur vor, wenn der veränderte Gesundheitszustand mehr als sechs Monate angehalten hat oder voraussichtlich anhalten wird und die Änderung des GdB wenigstens 10 beträgt.
Ob eine wesentliche Änderung eingetreten ist, wird anhand eines Vergleichs zwischen den objektiven Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses der bindend gewordenen letzten, per Bescheid getroffenen Feststellung und dem Zustand zum Zeitpunkt der Neufeststellung ermittelt.
Cookie-Verwaltung
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.