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Die Gleichstellung

Antragstellende, denen ein GdB von mindestens 30, aber weniger als 50 anerkannt worden ist, können einen Antrag auf Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, wenn Sie wegen Ihrer Funktionsbeeinträchtigung(en) ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder einen bestehenden nicht behalten können. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten für Sie dieselben Bestimmungen, zum Beispiel:

  • besonderer Kündigungsschutz
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste
  • Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber*innen (wie Lohnkostenzuschüsse)

Sofern Sie den Antrag gestellt haben und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nimmt die Bundesagentur für Arbeit mit dem Arbeitgeber*der Arbeitgeberin und ggf. der Schwerbehindertenvertretung Kontakt auf. Hat die Bundesagentur für Arbeit die Gleichstellung ausgesprochen, gilt diese rückwirkend ab Antragseingang.

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